Full text : Unser Schönes Samland

Freitag, 13. September 2002
- 18.00 - 19.30 Uhr Vorstandssitzung
im VfL-Heim
- 20.00 Uhr GemütlicherAbendmitden
Repräsentanten des Kreises und der
Stadt Pinneberg im Hotel Cap Polonio.
Bereits anwesende Ortsvertreter sind
dazu herzlich eingeladen.

Sonnabend, 14. September 2002
- ah 11.00 Uhr Ortsvertreterversammlung

- 11.00 - 12.00 Uhr Heiko Peters
spricht über die Enteignungen zwischen
 1945 und 1949, Vortrag und
Diskussion
- 12.00 - ca. 13.00 Uhr Gespräch
Ortsvertreter mit Vorstand
- 14.30-17.30 Uhr Fahrt ins Arboretum
 nach Ellerhoop
- 18.30 Uhr Begrüßung durch den
Kreisvorsitzenden im Hotel Cap
Polonio
- ab 19.00 Uhr gemütliches Beisammensein
 - Fiete von Appen spielt auf
zum Tanz.

Sonntag, 15. September 2002
- 11.00 Uhr Beginn der Feierstunde
im Kreishaus in Pinneberg
- ab 10.15 Uhr fahren Busse vom Hotel
Cap Polonio zum Kreishaus.

Die Festrede wird der Eigentümer des
Brandenburg-Preußen Museums in
Wustrau, Herr Ehrhardt Bödecker,
halten. Die Schirmherrschaft hat der
Bürgervorsteher von Pinneberg Herr
Horst Hager übernommen. Grußworte
erwarte ich von den anwesenden russischen
 Bürgermeistern.

Nach der Feierstunde geht es weiter mit
dem Kreistreffen im Hotel Cap Polonio
und im VfL-Heim.

Hinweis und Bitte an unsere Ortsgemeinschaften:

1. Regeln Sie bitte auch weiterhin in eigener
 Zuständigkeit die Wahlen Ihrer
Vorsitzenden, also die Wahlen der Ortsvertreter!

2. Werben Sie in Ihren Ortsgemeinschaften
 auch für gute Beteiligungen an den
Kreistreffen. Die Kreistreffen haben
keinen Selbstzweck. Sie dienen uns
allen und sollten deshalb auch von
möglichst vielen Samländern als Informations-
 und Begegnungsstätten genutzt
 werden.
3.Schreiben Sie Ihre Tätigkeiten und alles
 was Sie in den Ortsgemeinschaften
leisten - von den Ortstreffen bis zu
den Aktivitäten im Samland - auf und
geben Sie es uns, damit wir Ihre so
wertvolle Arbeit archivieren können.
So geht nichts verloren und jedermann
kann Einsicht nehmen.
4.Ich erwarte von Ihnen Vorschläge in
Pinneberg z.B. zu folgenden Fragen:
a) Anregungen und Kritik an der Arbeit
 der Kreisgemeinschaft
b) 2 Jubiläen stehen bevor
- 2004 Kant-Jahr: Immanuel Kant
ist 1804 gestorben.
- 2005 750 Jahre Königsberg:
Königsberg wurde 1255 gegründet.


In welcher Weise sollten wir uns beteiligen?


5.Unser Museum wird vorläufig völlig
neu gestaltet. Wir werden Ihnen die
Planungen in Pinneberg vorstellen, j

4

-

Ich hoffe auch in diesem Jahr wieder
auf ein sehr erfolgreiches und interessantes
 Hauptkreistreffen, an dem ich sehr
viele Samländer in Pinneberg begrüßen
darf.
Anschließend danke ich auch von dieser
 Stelle den Verantwortlichen vom Kreis
Pinneberg und von der Stadt Pinneberg
für die uns bislang stets gewährte Unterstützung.
 Möge dies auch in Zukunft so
bleiben!
Mit heimatlicher Verbundenheit

Ihr Louis-Ferdinand Schwarz
- Vorsitzender -

nach Sibirien

6. Was halten Sie von einem möglichen
Zusammenschluss der Kreisgemeinschaften
 Fischhausen und Königsberg
Land zur neuen Kreisgemeinschaft
Samland? Ich werde Ihnen diese Frage
 in Pinneberg genauestens erläutern!
7. Machen Sie personelle Vorschläge für
die zukünftige Vorstandsarbeit.
8. Wir haben 2001 Chroniken herausgegeben
 aus Anlass der 50-jährigen Patenschaft
 zum Kreis Pinneberg. Sie
sollten diese Chroniken erwerben und
innerhalb der Ortsgemeinschaften weitergeben.
 Jeder Samländer sollte im
Besitz einer solchen Chronik sein!

Zivilverschleppte Frauen

Nach

Veröffentlichung meines Hin
weises zur Erlangung der Dokumentierung
 von Zwangslagerzeiten zivilverschleppter
 deutscher Frauen in die
ehemalige Sowjetunion (Sibirien), bin
ich gefragt worden, wie weiter zu verfahren
 ist, wenn besagte Unterlagen beschafft
 werden konnten.
Auf telefonische Anfrage bei der BfA
war die Auskunft, dass diese Zeit als ER­SATZZEIT
 im allgemeinen „problemlos“
anerkannt wird - doch wie es in den neuen
Bundesländern gehandhabt wird, hier
unbekannt sei.
Telefonisch habe ich mich weiter bei
der LVA Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern,
 der BfA Berlin und dem
Verband Deutscher Rentenversicherungsträger
 (VDR) in Frankfurt/Main erkundigt.
 Ich bekam u.a. den Hinweis, dass
für Ersatzzeiten § 250 Sozialgesetzbuch
VI (SGB VI) gilt. Frau Haut, Frauengruppenleiterin
 in Brandenburg, war so

freundlich, sich beim Ministerium für
Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen,
 Land Brandenburg zu erkundigen. Das
Antwortschreiben liegt teilweise meinem
nachfolgenden Beitrag zugrunde.

Mögliche Anerkennung der
Lagerzeit zivilverschleppter Frauen
als ERSATZZEIT in der gesetzlichen

Rentenversicherung
Die Anwendung der Rentengesetze und
ihre Auslegung im Einzelfall obliegt dem
zuständigen Rentenversicherungsträger
und im Streitfall den Sozialgerichten.
Allgemein ist zu bemerken, dass bestimmte
 beitragsfreie Zeiten bei der Erfüllung
 der Voraussetzungen für einen
Rentenanspruch und bei der Berechnung
der Rente mit zu berücksichtigen sind.
Beitragsfreie Zeiten werden im Rahmen
 des sozialen Ausgleichs in der gesetzlichen
 Rentenversicherung berück- 5