sichtigt, in denen der Versicherte aus sozial
gerechtfertigten Gründen an der
Ausübung einer versicherungspflichtigen
Beschäftigung oder Tätigkeit gehindert
war.
Zu den beitragsfreien Zeiten zählen die
sogenannten Ersatzzeiten. Als Ersatzzeiten
können nach Vollendung des 14. Lebensjahres
Zeiten der Internierung, Verschleppung
und des Festgehaltenwerdens
auf Grund der deutschen Volkszugehörigkeit
insbesondere in der früheren
UDSSR für den Rentenanspruch und die
Rentenberechnung berücksichtigt werden.
Die Berücksichtigung von Ersatzzeiten
ist auf Zeiten bis zum 31. Dezember
1991 begrenzt.
Rentenrechtliche Zeiten und sonstige
rechtserhebliche Tatsachen sind gegenüber
dem Rentenversicherungsträger
grundsätzlich durch geeignete Beweismittel
nachzuweisen. Können geeignete
Beweismittel nicht beigebracht werden,
können die für die Feststellung von Leistungen
rechtserheblichen Tatsachen auch
durch Zeugenerklärungen glaubhaft gemacht
werden (z.B. von Frauen, die gemeinsam
in einem Lager waren).
Der Rentenversicherungsträger darf
für die Ermittlung des Sachverhaltes auch
eine eidesstattliche Versicherung verlangen.
Dies sollte allerdings das letzte Mittel
sein, sofern sonstige Beweismittel
nicht beigebracht werden können.
Eine Tatsache ist als glaubhaft anzusehen,
wenn ihr Vorliegen nach dem Ergebnis
der Ermittlungen, die sich auf
sämtliche erreichbare Beweismittel erstrecken
sollen, überwiegend wahrscheinlich
ist. Der Rentenversicherungsträger
hat also eine Würdigung der gesamten
vorliegenden Beweismittel vorzunehmen.
Wenn die betroffenen Frauen in ihrem
Einzelfall eine verbindliche Auskunft
haben möchten, ob und unter welchen
Voraussetzungen ihre zurückgelegten
Zeiten der Verschleppung als ERSATZZEITEN
bei der Rente berücksichtigungsfähig
oder bereits berücksichtigt
worden sind (ehemalige DDR), sollten
sie sich nochmals an ihre zuständigen
Rentenversicherungsträger oder eine seiner
Auskunfts- und Beratungsstellen wenden
und dort unter Hinweis auf § 250
Sozialgesetzbuch (SGB) VI um die Überprüfung
ihrer Angelegenheit bitten.
Gegen einen abschlägigen Bescheid
kann das zuständige Sozialgericht angerufen
werden. Das Verfahren vor den
Sozialgerichten ist für den Kläger kostenfrei
und ohne Anwaltszwang.
(Auskunft über Lagerzeit kann der Suchdienst
des Deutschen Roten Kreuz,
Chiemgaustrasse 109, 81549 München,
Tel.: 089 / 6807730 erteilen).
Sigrid Riecker
(früher Sodehnen, Kreis Angerapp)
Korallenweg 12
70619 Stuttgart
Tel.: 0711 - 44 32 41
Ortsvertreter Ernst Wittrien mit Ehefrau Inge
Foto: privat
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Wir trauern um
Ernst Wittrien
geboren am 01. Februar 1923 in Goythenen/Pobethen
gestorben am 05. Juli 2002 in Malsch, Kr. Karlsruhe
Ernst Wittrien war 36 Jahre lang, vom April 1966 bis zu seinem Tode, Ortsvertreter
von Pobethen. Er hat diese verantwortungsvolle Aufgabe in vorbildlicher
Pflichterfüllung mit stets großem Engagement wahrgenommen. Für „seine“
Pobether war er immer ansprechbar und hat sich für deren Sorgen und Nöte
immer mit ganzer Kraft eingesetzt. Seinem unermüdlichem Einsatz ist es deshalb
zu verdanken, dass auch zu unseren Kreistreffen stets sehr viele Pobether
anreisten.
Nach Öffnung der Grenze zum Samland hat er sofort Kontakt mit den dort
lebenden Russen aufgenommen. Es entstand sehr schnell freundschaftliche
Bande zum russischen Bürgermeister von Pobethen und der dortigen Bevölkerung.
Zu den Kulturtagen 1999 im Samland kam er mit zwei Bussen und 80
Personen angereist. Rekord!
Ernst Wittrien hat 8 Jahre die Hindenburg-Volksschule in Pobethen besucht.
Dort erlernte er den Beruf des Schmiedehandwerks und war aktives Mitglied in
der Freiwilligen Feuerwehr. 1941 wurde er Soldat, zuletzt bei der schweren
Panzerabteilung 502. Mit hohen Auszeichnungen und schwer verwundet kam
er zurück.
Seit über 23 Jahren war er Mitglied im Vorstand der Kreisgemeinschaft Fischhausen.
Seine überzeugende Mitarbeit war geprägt von Zuverlässigkeit und
unerschütterlicher Loyalität, gepaart mit hohem Wissen und größter Liebe zu
seiner ostpreußischen Heimat.
Mehrfach sind seine Arbeit und Leistung durch hohe Auszeichnungen gewürdigt
worden:
• 1989 Verdienstabzeichen der Landsmannschaft Ostpreußen
• 1994 Kriegserinnerungskreuz 1939-1945 mit Schwertern am
Bande rot-weiß vom Österreichischen Kameradschaftsbund.
Seiner Familie gilt unser tiefstes Mitgefühl.
Wir sind Ernst Wittrien zu größtem Dank verpflichtet und werden ihm ein
ehrenvolles Andenken bewahren.
Für den Vorstand
Louis-Ferdinand Schwarz
- Kreisgemeinschaft Fischhausen e.V. -
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