Kriegsteilnehmer, seit 1914 Stadtverordneter,
seit 1918 Mitglied des Magistrats
in Königsberg, Stadtrat für Straßenreinigung
und Fuhrwesen, November 1918
kommissarischer Oberbürgermeister von
Königsberg, März - Mai/Juli 1920 als
Nachfolger von August Winnig Reichsund
Staatskommissar für Ostpreußen mit
erweiterten Vollmachten, 1919 - 1921
Mitglied des Landtages, 1926-1932 Mitglied
des preußischen Staatsrates, dessen
Vorsitzender Dr. Konrad Adenauer war.
Nachfolger von August Winnig
Unmittelbar nach dem ersten Weltkrieg
war Ostpreußen von Innen und Außen
in seiner Existenz aufs Äußerste bedroht.
August Winnig (1878- 1956) wurde im
Januar 1919 während des Ausnahmezustandes
durch Erlass der vorläufigen
Reichsregierung zum sozialdemokratischen
Oberpräsident und Reichskommissar
in Ostpreußen ernannt. Seine Bemühungen
um Ordnung und Stabilität in
der Grenzprovinz sind in der Autobiographie
„Heimkehr“ in bewegender Weise
nachzulesen. Im März 1920 entschied
August Winnig, sich zusammen mit dem
Befehlshaber des Wehrkreises I Generalleutnant
von Estorff und vielen Landräten
an die Seite des Generallandschaftsdirektors
Wolfgang Kapp zu stellen. Obwohl
der Putsch unzureichend vorbereitet
war, traf Winnig aus Sach- und Gewissensgründen
seine Entscheidung gegen
die Reichsregierung in Berlin. Die gefährdeten
Grenzen Ostpreußens und die
Untätigkeit der Reichsregierung zwangen
ihn dazu. Er hatte einen unabhängigen,
fleckenlosen Charakter, war uneigennützig
und unumstritten und meinte auf Seiten
Kapps für eine gerechte Sache zu
kämpfen. Wegen dieser Entscheidung
wurde er amtsenthoben und aus der SPD
ausgeschlossen.
Die Entlassung des Staatskommisars
Borowski
Sein Nachfolger wurde sein bisheriger
Stellvertreter Albert Borowski. Er war
in dieser schwierigen Zeit einer der politischen
Gegner Winnigs, obwohl beide
aus dem Arbeiterstand stammten und zur
gleichen Partei gehörten. Borowskis
Amtszeit als Staatskommissar für Ostpreußen
dauerte vom 31. März 1920 bis
zum 21. Juli 1920. Die von der Reichsregierung
und der Parteibasis geforderte
Absetzung der „meuternden“ Landräte
und anderer Staatsbeamter gelang auch
ihm nicht.
Der Konflikt zwischen der Reichsregierung
und Albert Borowski entzündete
sich an Verfahrensfragen über die Art
der Anhörung nachgeordneter Beamter
über ihre Rolle im Kapp-Putsch. Die verbreitete
Sympathie und Teilnahme ostpreußischer
Beamter am Putsch sollte
disziplinarisch verfolgt werden. Die in
Verdacht geratenen Beamten „mauerten“,
indem sie sich auf das Amtsgeheimnis
beriefen oder aus anderen Gründen ihres
Verhaltens und ihrer Person sicher waren.
Borowski konnte sich nicht durchsetzen
und geriet in die Kritik der
sozialdemokratischen Parteibasis, die sich
massiv in einzelne schwebende Verfahren
einmischte. Das Reichsinnenministerium
unterstützte Borowski in diesen
örtlichen Auseinandersetzungen nicht.
Borowski berichtet am 17. Mai 1920 an
den Reichskanzler: „Ich kann mich mit
der vom Reichsministerium des Inneren
beliebten Art der Behandlung meiner
dienstlichen Tätigkeit nicht einverstanden
erklären.“ Die Entlassung erfolgte
durch einen Drahterlass des Reichspräsidenten
vom 21. Juli 1920 nach knapp
vier Monaten Dienstzeit. Besonders belastend
war das Disziplinarverfahren gegen
den 75-jährigen Landgerichtspräsidenten
Karnitz, der am 20.3.1920 aus
Anlass des Kapp-Putsches das Hissen der
preußischen (schwarz-weißen) Flagge vor
dem Dienstgebäude angeordnet hatte.
Seine Untergebenen, untere Beamte
der Justiz, Kastellan, Sekretär, Kanzlist,
Assistent, hatten ihren Präsidenten deswegen
angezeigt. Der Beamtenausschuss
-ähnlich den damals herrschenden Soldatenräten-
beim Amtsgericht Königsberg
fasst am 9.4.1920 zusammen: „Durch
dieses Verhalten hat er seine Sympathie
zu dem verübten Verfassungsbruch zum
Ausdruck gebracht und Unwillen bei der
Mehrheit der Justizbeamten erregt.“.
Borowski wollte bei dieser Intrige gegen
den allseits geachteten Präsidenten
Karnitz nicht mitmachen. Auch sollte er
einzelne Landräte
umgehend
entlassen. Tatsächlich
wurden
auch durch den
Nachfolger
Borowskis die
Mehrzahl der
betroffenen Beamten
kurzzeitig
beurlaubt
oder mit einer
Geldbuße belegt.
Borowski
blieb in seinem
seit 1920 wahrgenommenen
Amt als besoldeter
Stadtrat in
Königsberg und
war von 1926 bis 1932 Mitglied des
Preußischen Staatsrates, seit 1810 in
Preußen ein Kollegium zur Begutachtung
wichtiger Staatsangelegenheiten.
1933 wurde er durch die Nationalsozialisten
im Rahmen des Berufsbeamtengesetzes
aus allen Positionen entlassen.
Albert Borowski hat viele Jahrzehnte
hindurch den Menschen in Ostpreußen
in verantwortlichen Stellungen gedient.
Der „Mann mit dem Barte“2, wie er ob
seines langen weißen Völlbartes hieß, war
eine nicht nur in Rudau bekannte Erscheinung.
Fritz Gause beschreibt ihn als
eine in der ganzen Provinz wegen seiner
Fähigkeiten und Solidität geschätzte Persönlichkeit.3
Daran hat sich auch unter
den Nationalsozialisten nichts geändert.
In Rudau bewohnte er zurückgezogen mit
seiner Frau von 1935 bis 1945 ein alleinstehenden
Haus. Es war in guten Tagen
sein Sommerhaus und diente jetzt als
Die FamilieBorowski am 8.8.1943 in Rudau (Foto: Schramme)
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