Seilschaft war im Mittelalter von unserer gänzlich verschieden.
Heute leben wir in Territorialstaaten, das Staatsvolk besteht
aus Bürgern. Besonders ausgeprägt ist diese Auffassung in den
USA. Wer auf oder auch nur über amerikanischem Territorium
geboren wird, ist automatisch amerikanischer Staatsbürger.
Im Mittelalter richtete sich der Bezug auf eine Person. Man
war nicht Bürger, sondern Untertan eines Herrschers. Und jener
war Lehnsmann des Staatsoberhauptes, das wiederum seine
Allmacht „von Gottes Gnaden“ erhielt.
Dieses Gottesgnadentum endete mit der französischen Revolution
und erreichte in Europa als auch in Deutschland sein
absolutes Ende mit dem Ersten Weltkrieg, in dem die letzten
großen, noch absolutistisch denkenden Monarchien zugrunde
gingen.
Diese mittelalterliche Staatsform, die sich nach der Abhängigkeit
zu einer Person richtet, nennt man Personenverbandsstaat.
Weil man an eine Person gebunden war, spielten weder Nationalität
noch Territorium eine große Rolle. So muß es einen
nicht verwundern, daß viele Herrscherdynastien über weit
verstreut liegende Gebiete und die verschiedensten Völker
herrschten. Daher sah es auch in Zentraleuropa ziemlich bunt
aus. Zu dem auf deutschen Boden befindlichen Staat gehörten
von Nord nach Süd verschiedene Volksgruppen: Dänen,
Elbslawen, Tschechen (Böhmen), Deutsche, Franzosen, Burgunder,
Italiener, etc.
Auch die Staaten Deutschland und Polen gab es in unserem
heutigen Verständnis nicht.
Über das Gebiet des heutigen Deutschland herrschte der deutsche
König und Kaiser. Diese beiden Ämter waren seit der
Zeit Otto L, des Großen (912-973, König seit 936) in Personalunion
vereint. Der König wurde von den Kurfürsten gewählt.
Den Kaisertitel erhielt der König durch die Salbung 34