die Aufhebung des Gemeinbesitzes an
Wiesen, Wald und Hütung und deren
Übertragung an die Bauern, durch die
Beseitigung der Gemengelage und somit
durch die Schaffung privater Bauernhöfe,
deren Besitzer über ihr Eigentum frei
verfugen konnten, bildete sich innerhalb
weniger Jahrzehnte eine völlig neue Besitz-
und Bevölkerungsstruktur heraus.
Dadurch veränderten sich auch die persönlichen
Beziehungen zwischen den
Landbesitzern.
Die Mehrzahl der Familiennamen von
Bauern des 18. und Anfang des 19. Jahrhunderts
findet man unter der landbesitzenden
Einwohnerschaft Thiemsdorfs
gegen Ende des 19. Jahrhunderts
nicht mehr. An die Stelle der Begriffe
„Wirt“, wie die Bauern sich nach der
Eigentums-Übertragung oft bezeichneten,
„Erbsaß“ und „Mitnachbar“, wie sie
auch schon vor der Agrarreform bezeichnet
wurden, tritt immer häufiger der
Begriff „Gutsbesitzer“ - so z. B. Gutsbesitzer
Scharmacher im Jahre 1862 und
Gutsbesitzer August Wenk 1874. Einige
der ehemaligen Bauern, deren Hofstellen
sich schon seit Generationen im Besitz
ihrer Vorfahren befunden hatten, verkauften
ihre Höfe bald nach der Agrarreform
aus sehr unterschiedlichen Gründen
freiwillig. Die Höfe anderer wurden
wegen Überschuldung zwangsversteigert
- so zum Beispiel das „bäuerliche Gut“
des Johann Fischer im Jahre 1834.
Nach Angaben von 1920 bis 1932 befand
sich ein 325 ha großes Gut im Besitz
von Wilhelm Lehmann. Somit gehörten
dem bereits erwähnten Walter
Scott und Wilhelm Lehmann 651 ha der
676 ha umfassenden Gemarkung
Thiemsdorf. Die 10,8278 ha, die dem
preußischen Staat gehörten, wurden 1928
vom Gemeindebezirk Thiemsdorf abgetrennt
und mit dem Gutsbezirk Domäne
Schaaken vereinigt.
Die Anzahl der Handwerker war in
Thiemsdorf im Vergleich zu den anderen
Bauerndörfern gleicher Größe erstaunlich
niedrig und dürfte nur selten
mehr als zwei betragen haben. Selbst eine
Schmiede war in diesem Ort nicht immer
vorhanden. Auch einen Krug hat es in
Thiemsdorf bis gegen Mitte des 19. Jahrhunderts
offenbar nicht gegeben. Die
Einwohner waren „verbunden, ihr zu
Ausrichtungen nöthig haben des Bier
nirgends als aus dem Amte zu nehmen“.
Die Einwohnerzahl von Thiemsdorf ist
nach den vorliegenden Unterlagen zunächst
seit 1725 kontinuierlich gestiegen
und erreichte im Jahre 1803 mit 260 Personen
ihren höchsten Stand. Abgesehen
von geringfügigen Schwankungen, hat
sich die Anzahl der Einwohner danach
verringert. Besonders stark war der
Bevölkerungsrückgang zwischen 1803
und 1820, als die Einwohnerzahl von
Thiemsdorf und Pr. Höfen im Ergebnis
der Agrarreformen auf insgesamt 224
sank. Eine vergleichbare Erscheinung ist
zwischen 1885 und 1905 zu verzeichnen.
In diesem Zeitraum ging die Einwohnerzahl
von 230 auf 205 zurück. Hauptursache
hierfür war offensichtlich die
Entwicklung zu landwirtschaftlichen
Großbetrieben in Thiemsdorf. Im Jahre
1939 hatte Thiemsdorf 190 Einwohner.
143 Personen waren nach offiziellen
Angaben in der Land- und Forstwirtschaft
und 10 Personen in der Industrie
und im Handwerk beschäftigt.
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Zwei landwirtschaftliche Betriebe bewirtschafteten
1939 je eine Fläche von
100 und mehr ha Land. Ein Betrieb gehörte
zu den landwirtschaftlichen Betrieben,
die 20 bis unter 100 ha bewirtschafteten.
Sieben Bauern besaßen 10
bis unter 20 ha Land. Einem Landbesitzer
gehörten 5 bis unter 10 ha Land.
Dr. Manfred Klein
Wolfgang-Borchert-Str. 52
06126 Halle
Der Krug in Pojerstieten
Die
Gaststätte und Kurzwarenhandlung
der Familie Mattem lag
an der Straße Drugehnen - Fischhausen
an der Abzweigung nach Thierenberg.
Durch die verkehrsgünstige Lage war der
Krug weit bekannt und beliebt.
Im Jahre 1422 verlieh der Markgraf
Albrecht dem Brosius Muntaw den Krug
sowie ein Waldstück nach Kulmer Recht.
Das Waldstück liegt bei Nastrehnen, der
Originaltext: „Zubesitzenn vorm
sonderlichenn gnadenn geben wir innen
einen Ort waldes bey Nestreym
(=Nastrehnen) gelegen Zu Nutze
desselbenn Krugs unnd nottdorfft Ihres
teuer, unnd ob es sich begebe das holtzs
vorhawen wurde so sollenn sie es gebrauchen
Zu vollen Nutze ...“.
Das Kulmer Recht gewährte den Eigentümern
viele Rechte und Freiheiten
(im Gegensatz zum Magdeburger oder
preußischen Recht), sie mussten keine
Schardienste leisten, das Eigentum konnte
auch an weibliche Nachkommen vererbt
werden. Der Name kommt von der
Stadt Kulm, seit 1233 wurden diese Rechte
vergeben.
Auch die Besitzer der Güter in
Pojerstieten haben das Land nach diesen
Rechten erhalten und werden kölmische
Gutsbesitzer oder kölmische Freie genannt.
Brosius Muntaw konnte sich kölmischer
Krüger nennen. Er hatte Abgaben zu entrichten:
Jährlich 40 preußische Schillinge
an das Dorf sowie jeweils zu Weihnachten
u. a. 7 Vi Mark, 20 Groschen
und 12 Hühner. Diese Verpflichtung übernahmen
auch die Erben und Nachkommen.
Heute weisen nur noch einige Trümmerreste
auf den Standort des ehemaligen
und sehr bekannten Gasthofes, in
dem auch Kurzwaren verkauft wurden,
hin. Der Volksmund nannte den Krug
„Wupptich“.
Karl Willamowius
Lindenstr. 77
10969 Berlin
Quelle:
GstA PK Berlin, XX. HA. Ostpr. Fol. Nr 127
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