Neuhof - das ehemalige Windekaym
Das
Dorf Neuhof im Kreis Königsberg
(Pr)-Land ist aus der 1258 zum
ersten Mal urkundlich erwähnten prußischen
Ansiedlung Windekaym (auch
Windekaymen) hervorgegangen. In heidnischer
Zeit war Windekaym Wohnsitz
des wegen seiner „Treue zum Orden“ oft
gerühmten regionalen samländischen
Stammesführers Sclodo, der in der Umgebung
von Quednau begütert war und
die „Polca“ Quednau, etwa das Gebiet
des späteren Kirchspiels Quednau, beherrscht
hatte. Wegen seiner wohlwollenden
Haltung gegenüber dem Deutschen
Orden verlieh der Orden Sclodo
seine ehemaligen Güter als Lehen. Diese
Verleihung wird am 28. Mai 1258 durch
Bischof Heinrich von Samland bestätigt.
1261 befinden sich die im Gebiet Quednau
liegenden Güter Sclodos im Besitz
seines Sohnes Wargule. Auch im 15.
Jahrhundert befanden sich diese Güter
noch zum Teil im Besitz von Sclodos
Nachfahren. Anfang des 16. Jahrhunderts
soll das Gut Windekaim der Familie v.
Rexin gehört haben.
Schon während der Ordenszeit soll
Windekaim in das Amtsvorwerk „Zu
unserm neuen Hoff am Dammteich“
umgewandelt worden sein. Aus „neuen
Hoff4 wurde „Neuenhof'1 und schließlich
„Neuhof1. Allerdings wurde auch der
ursprüngliche Ortsname, vor allem im
täglichen Sprachgebrauch, noch lange
verwendet. Sogar in der Amtsrechnung
Neuhausen 1599/1600 lautet die Ortsbezeichnung
„Neuhoff oder Windigkeim“.
Auf diesem Vorwerk mussten die
Scharwerksbauem von Aweyken, Stiegehnen,
Stantau und Trutenau - zeitweilig
auch Scharwerksbauem aus anderen
Ortschaften - ihr Scharwerk verrichten.
Die Scharwerksbauem hatten die Hauptarbeit
auf dem Vorwerk zu leisten. Zu
den auf dem Vorwerk ständig Beschäftigten
gehörten Anfang des 18. Jahrhunderts
ein Hofmann, ein Knecht, ein
Dienstjunge, drei Mägde, vier Gutsgärtner
(landwirtschaftliche Arbeiter), ein
Kuhhirt und ein Schweinehirt.
Im Jahre 1764 verfügte das Amt Neuhausen
die Auflösung des Vorwerks Neuhof
und die Ansiedlung von Hochzinsem
auf dem Vorwerksland, also von Bauern,
die kein Scharwerk zu leisten hatten,
dafür einen höheren Geldzins als die
Scharwerksbauern an das Amt zahlen
mussten. Obwohl die Höfe den Bauern
kostenlos übertragen werden sollten, dauerte
es zwei Jahre, bis genügend geeignete
Bewerber für die Übernahme der neu
geschaffenen Höfe gefunden worden
waren. Der Grund hierfür war, dass die
Hochzinshöfe nicht wie die Höfe der
Dienstbauem mit lebendem und totem
Inventar ausgestattet wurden.
Schließlich erfolgte am 7. August 1766
die Bestätigung der Erbverschreibung
über 13 Hochzinsstellen von je rund zwei
Hufen, einem Morgen und 233 Quadratruten
Land „scharwerks-frey dergestalt
erb- und eigenthümlich“. Für die ihnen
übertragenen Wohnhäuser der Instleute
des ehemaligen Vorwerks hatten die
Hochzinser eine Miete zu entrichten.
Zum Bau der Wirtschaftsgebäude wurde
ihnen kostenlos das notwendige Bauholz
geliefert. Nach drei Freijahren mussten
sie zunächst jährlich einen Zins in Höhe
von 18 Talern und später 22 Talern je
Hufe an das Amt zahlen. Hinsichtlich der
freien Verfügbarkeit über ihre Höfe unterlagen
die Hochzinsbauern bis zur
Agrarreform Anfang des 19. Jahrhunderts
noch gewissen Einschränkungen.
Zu diesen Beschränkungen gehörte, dass
sie ihre Höfe nur mit behördlicher Genehmigung
„an andere tüchtige Wirthe
verkaufen und veräußern“ durften.
Die ersten Hochzinser in Neuhof waren
nach dem Grundbuch des Amtes Neuhausen
Friedrich Pokardt, dem das Schulzenamt
übertragen wurde, Gottfried
Lickiehn (Leskien), Jacob Geelhaar,
Johann Kleist, Gottfried Lau, Johann
Kamintzky (Caminski), Gottfried Seddig,
Szergauth (Sergaut), Christoph Seddig,
Lewedantz (Löwendanz), Christian
Franck (Frank), Johann Siegmund und
Johann Will. Außer den Hochzinsstellen
wurde eine Eigenkätnerstelle geschaffen.
I Die Aufsiedlung des Vorwerks Neuhof
hatte zur Folge, dass sich hier weitere
Leute niederließen. So gab es im Jahre
1779 in Neuhof bereits außer den 13
Hochzinsbauern einen Schmied (die
Schmiede und das Wohnhaus des
Schmieds gehörten der Dorfschaft), einen
Hirt sowie 15 Instleute und Gärtner.
In den Amtsunterlagen von 1779 wird
auch eine „eigene Schule“ erwähnt. Ein
Schulmeister soll in Neuhof schon im
April 1667 angestellt worden sein. Die
Gesamtzahl der Einwohner im Alter von
zwölf Jahren und darüber belief sich auf
86 Personen. Das Gesinde setzte sich aus
vier Knechten, vier Mägden, sechs Dienstjungens
und drei Dienstmargellens zusammen.
Die „Vermögens-Umstände“ der
Bauern galten als „mittelmäßig“. Das lebende
Inventar bestand aus insgesamt 101
Pferden, 6 Fohlen, 2 Bullen, 44 Ochsen,
55 Kühen, 55 Stück Jungvieh, 56 Schafen,
25 Lämmern und 50 Schweinen. Die
Wohnhäuser und Wirtschaftsgebäude befanden
sich in einem guten Zustand.
Im Jahre 1810 wurden die Hochzinshöfe
den vorherigen Stelleninhabem gegen
Entrichtung einer moderaten Gebühr als
uneingeschränktes Eigentum übertragen.
Fortan konnten die Bauern in jeder Hinsicht
frei über ihren Besitz verfügen.
Damit setzten hinsichtlich des Besitzumfangs
eine Differenzierung zwischen den
Bauern und die Herausbildung einer
neuen Bevölkerungsstruktur in Neuhof
ein. Nach der „Chronik der Kirche und
Kirchengemeinde Quednau“ verkaufte
der Eigenkätner sein Grundstück an Bauer
Siegmund. Caminski verkaufte seinen
gesamten Besitz an Kölmer Erdmann aus
Sandlauken. 1813 verkaufte Erdmann
Caminskis alte Hofstelle von vier Morgen
an Siegmund. Durch weitere Besitzerwechsel
und die Parzellierung von
bäuerlichem Besitz ging die Anzahl der
Bauernhöfe von inzwischen sehr unterschiedlicher
Größe in den folgenden
Jahrzehnten auf elf zurück. Diese befanden
sich im Jahre 1883 im Besitz von
Bernhardt, Klinger, Görke, Wittrin,
Kleinfeld, Sauerbaum, Reiß in Trutenau,
Korweck, Schröder, Kleist und Sarowi.
Die Anzahl der Eigenkätnergrundstücke
hatte sich bis 1883 auf fünf erhöht. Sie
waren im Besitz von Falk, Schmidt,
Gerhard, Sauerbaum und Justine Sauerbaum.
Im Jahre 1905 gehörte das Etablissement
Dammbruch mit sieben Einwohnern
zur Landgemeinde Neuhof. Waldhaus
Dammbruch hatte seinen Ursprung
in der Verleihung von 23 Morgen Bruchwald
(Sumpfland) zur Rodung an den
Hofgerichts-Sekretär Friedericus Jonas
zu kölmischem Recht im Jahre 1615.
1871 hatte das „Gut Dammbruch“ zur
Landgemeinde Quednau gehört. 1909
soll Dammbruch in den Kreis Fisch-42
43