* Auch für die Berichte aus den Ortsgemeinschaften
gilt: In der Kürze liegt
die Würze!
* Reiseberichte in Tagebuchform sind
in der Regel zu lang. Schreiben Sie über
einige außergewöhnliche Erlebnisse und
Eindrücke am Rande Ihrer Reise oder
über einen selten erwähnten Ort. Gerne
veröffentliche ich auch Reiseberichte
mit nicht so üblichen „Verkehrsmitteln“.
Solche Artikel sollen auch den Jüngeren
Anregung geben, doch mal etwas
Außergewöhnliches zu wagen und unsere
Autoren stehen bestimmt auch gerne
für Reisetipps zur Verfügung.
* Ich freue mich zwar, wenn Sie mir
interessante Artikel aus anderen Publikationen
zusenden, in den seltensten Fällen
kommen diese jedoch zur Veröffentlichung:
Presserechtlich müsste erst abgeklärt
werden, ob der Autor bzw. die
entsprechende Zeitung damit einverstanden
sind. Außerdem geht dieser -
durch die erste Veröffentlichung ja bereits
„zu Ehren gekommene“ - Beitrag wieder
zu Lasten unserer eigenen Autoren.
Schreiben Sie, wie Ihnen ums Herz ist,
aber haben Sie bitte auch Verständnis
dafür, dass ich das Große und Ganze im
Blick haben muss, dass die Leser genauso
wichtig sind, wie die Autoren - denn für
sie wird der Samlandbrief schließlich
gemacht. Und falls Sie Fragen haben zu
Ihrer Einsendung, rufen Sie mich gerne
an, seien Sie mir aber nicht enttäuscht,
wenn ich nicht jeden „Redakteur“ über
den aktuellen Stand einzeln auf dem Laufenden
halten kann.
Abschließend möchte ich Ihnen sagen,
dass mir die Arbeit am Heimatbrief
große Freude bereitet und mein Bestreben
ist, dass dieses dem Ergebnis auch
anzusehen ist. In diesem Sinne wünsche
ich mir, meine Arbeit noch lange weiterführen
zu können.
Ihre
Monika Ziegler
- Schriftleiterin -
Nachstehend finden Sie einige Beiträge aufgeführt, die aus einigen der oben genannten
Gründen nicht oder nicht vollständig abgedruckt wurden. Es besteht aber die Möglichkeit
für interessierte Leser, diese Beiträge gegen Erstattung der Kosten für Kopien
und Porto in der Geschäftsstelle bei Frau Albers anzufordern.
Das Dorf Geidau - eine Beschreibung nach Berichten, Zeichnungen, Bildern und Erinnerungen
von Horst Buldt - 32 Seiten im DIN A4-Format oder auf CD
Auf den Spuren meiner Familie von Sieglinde Schiwek aus Recklinghausen,
Reise im Oktober 2002 - Reise über Berlin, Danzig, Königsberg, Kurische Nehrung,
Litauen und Masuren, 5 Seiten im DIN A 4-Format
Ausflug in die Vergangenheit von Wolfgang Kuklinski aus Eisenhüttenstadt, 7 Seiten
im DIN A4-Format (gekürzte Fassung in diesem Heft)
700 Jahre Fischhausen von Louis-Ferdinand Schwarz, Feierstunde im August 2005
und Reisebericht, 9 Seiten im DIN A 4-Format
Die Qemeinde Thiemsdorf
Der
Ort Thiemsdorf im Kirchspiel
Schaaken ist aus einem vom Deutschen
Orden gegründeten deutschen Zinsdorf
hervorgegangen. Im Jahre 1418 erteilte
der Ober-Marschall des Deutschen
Ordens dem Schulzen Tydeman eine
Handfeste über ein neues Dorf im ehemaligen
Kammeramt Schaaken. Nach
seinem Lokator („Besetzer“) und ersten
Schulzen erhielt das Dorf die Ortsbezeichnung
„Tydemansdorf‘, woraus später
„Thiemsdorf4 entstanden ist. Die
Anlegung des neuen Dorfes erfolgte auf
Rodeland. Die Waldrodung, Schaffung
und Besetzung der Hofstellen mit Bauern
war schon vor der Ausfertigung und
Übergabe der Gründungsurkunde an
Tydeman erfolgt, wahrscheinlich auch
wie in vielen anderen Fällen erst nach
Ablauf der den Bauern gewährten Freijahre
(Befreiung von der Zinszahlung).
Mit 30 Hufen Land gehörte Thiemsdorf
wie auch die benachbarten ursprünglichen
Zinsdörfer Damerau, Neuendorf
und Nickelsdorf zu den so genannten kleineren
deutschen Dörfern. Als Normalgröße
galt für deutsche Zinsdörfer, wenn
ihre Gemarkung aus 60 Hufen Land bestand.
Aus späteren Unterlagen geht hervor,
dass die Bauernhöfe in Thiemsdorf
mit je zwei Hufen und das Schulzengut
mit vier Hufen Land ausgestattet wurden.
Die Schulzen erhielten in der Regel
ein Zehntel der Gesamtfläche zinsfrei
zum erblichen Schulzenamt, mussten
allerdings einen Reiter- dienst bzw. Ritterdienst
zur Landesverteidigung stellen.
Die Bauern waren zur Zinszahlung an die
Landesherrschaft verpflichtet. Die Eintreibung
des Zinses oblag dem Schulzen.
Die Naturalabgaben waren gering. Scharwerksdienste
auf dem Amtsvorwerk
spielten in der Ordenszeit noch eine untergeordnete
Rolle, wurden jedoch seit
1338 auch für Zinsbauem nicht mehr
ausgeschlossen und konnten durch eine
höhere Zinsleistung abgelöst werden. Die
Bauern konnten ihre Höfe vererben. Daher
auch die Bezeichnung „Erbzinsbauem“.
Unter bestimmten Voraussetzungen
durften sie ihre Hofstellen
auch verkaufen. Die Landesherrschaft
blieb allerdings der eigentliche Eigentümer
(der so genannte Obereigentümer)
der Höfe. Dennoch befanden sich die
Bauern in Thiemsdorf ursprünglich in
einer bedeutend günstigeren materiellen
und rechtlichen Situation als die Scharwerksbauem
der preußischen Dörfer. Im
Jahre 1540 gab es in Thiemsdorf (Tidemanssdorff)
14 selbständige Existenzen.
Dazu gehörten der Schulz, zwölf Bauern
und ein Besitzer eines Gartengrundstücks.
1707 gehörten zu Thiemsdorf 34 Hufen
Land. Hiervon entfielen 26 Hufen
auf 13 Erbzinshöfe. Einer dieser Höfe
war „wüst“ (nicht besetzt). Vier Hufen
gehörten zum Schulzengut. Drei Hufen
Wald im Perwissauer Forstrevier und
eine Wiese von einer Hufe wurden von
der Dorfschaft gemeinsam genutzt. Außerdem
existierte in Thiemsdorf noch ein
Gartengrundstück. Die unbesetzte Hofstelle
ist in der Folgezeit nicht wieder
besetzt worden. Eine Hufe wurde in
Weideland umgewandelt und von der
Dorfschaft gemeinsam genutzt. Die zweite
Hufe wurde anderweitig vergeben. So
bewirtschafteten im Jahre 1735 zwölf
Bauern insgesamt 25 Hufen Land. 1779
wurde in Thiemsdorf eine Hufe von Erzpriester
Borowski zu Schaaken bewirtschaftet.
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