mein; 2. freilebenden Tieren nachzustellen,
sie mutwillig zu beunruhigen, zu ihrem
Fang geeignete Vorrichtungen anzubringen,
sie zu fangen oder zu töten oder
Puppen, Larven, Eier oder Nester oder
sonstige Brut- und Wohnstätten solcher
Tiere fortzunehmen oder zu beschädigen.
Die Jagd ruht in den mit Wanderwegen
durchzogenen und mit Lagerplätzen
durchsetzten, der Allgemeinheit zur Verfügung
gestellten Anlagen; 3. auf den nur
für Fußgänger bestimmten und als solche
bezeichnten Wanderwegen zu fahren, zu
reiten oder zu radeln; das Gelände außerhalb
der Wege und der zum Lagern und
Abkochen bestimmten Plätze zu betreten,
sowie in diesem Gelände zu lärmen, auf
den Wegen Feuer anzuzünden und sich zu
lagern, Abfälle wegzuwerfen oder das
Gelände auf andere Weise, zB. durch fortgeworfene
Zigarettenschachteln zu verunreinigen.
Die Ehrenfeldhüter erhalten mit ihrer
Bestallung und Bestätigung durch den
Landrat Rechte eines staatlichen Polizeibeamten.
Weigert sich jemand, der auf frischer
Tat betroffen wird, über seine Person
Auskunft zu geben, so kann der Ehrenfeldhüter
diese Person der nächsten Polizeistelle
zur Feststellung ihres Namens zuführen.
Wir hoffen aber zuversichtlich, daß
die Ausflügler es hierzu nicht kommen lassen,
sondern die blühenden Wildblumen,
den schönsten Schmuck des Naturschutzgebietes,
als gemeinsames Eigentum achten
und schonen werden, damit sich auch
die nach ihnen kommenden Wanderer an
der Farbenpracht erfreuen können. Sie
könnten andernfalls an ihrem Geldbeutel
schwer gestraft werden.
Dieser Bericht aus dem Archiv der
Dittchenbühne Elmshorn wurde eingesandt
von
Gerhard Mannke,
Haferkamp 8, 25337Elmshorn
Wer erinnert sich an die Zeit
im ARD-Lager Szugken?
Die täglichen Elendsbilder aus dem
Kosovo erinnern uns auf grausame
Weise an unsere Flucht und die gespannte
Lage 1941, weit vor der großen
Flucht.
Wir hatten damals ebenfalls Angst,
denn wir lagen mit unserem ARD-Lager
kaum 300 Meter von der litauisch-russischen
Grenze entfernt. Russen
und Deutsche konnten sich gegenseitig
mit dem Fernglas beobachten. Und wir,
wir waren jung, dienstverpflichtet und
hatten keine andere Wahl.
Kurz vor dem Einmarsch unserer
Soldaten in Rußland mußten wir unsere
Baracken mit grünem Birkenlaub tar-50
nen. Es waren aufregende
Stunden bis wir erfuhren,
daß zumindest zu dem Zeitpunkt
keine Gefahr für uns
und unser Lager bestand.
Neben unseren täglichen
Pflichten übernahmen wir
jedoch ab sofort eine weitere,
moralische Pflicht. Wir
wurden zu Grenzgängern
und schmückten die Gräber
der gefallenen Soldaten mit
Feldblumen. Mehr konnten
wir nicht tun.
Das halbe Jahr im Lager
Szugken ging vorüber und
die zweite Hälfte des Kriegshilfsdienstes
mußten wir in
Tilsit ableisten. In Tilsit
wohnten wir in der Gehörlosen-Schule
und mein
Dienst beschränkte sich auf
die Führung der Schülerkartei
dieser Schule. Ein
Zeugnis von Herrn Dr. Eisermann
erinnert mich noch
heute an diese Zeit.
Vielleicht erinnern sich
Leserinnen an das Kriegshilfsdienstjahr
1941 oder
kennen Personen, die ebenfalls
in Szugken und Tilsit
1941 dienstverpflichtet waren?
Alle stammten aus dem
Raum Königsberg und Hamburg.
Ihre Hedwig Biomeyer,
geb. Pfarrherr,
Mederbecksener Str. 20,
1254 7 Bad Oeynhausen
Das mit Birkengrün getarnte ARD-Lager
Sonnabend-Appell im Lager Szugken
Qehörlosen-Schule in Tilsit 51