Full text : Unser Schönes Samland

Fenster und Türen weit offen, die
Fenster sogar nachts. Da gab es nicht
lange Fischgeruch. Fleute schaltet man
nur den Entlüfter in der Küche ein, die
Fenster sind angekippt, es könnte ja
ein ungebetener Besucher kommen,
der nicht nur Heringe will.

Erinnerungsfoto

Und so reicht mir mein Fischgericht
 und meine Erfahrung wieder
über eine lange Zeit.

Eure Eva Pultke-Sradnick,
Benzstraße 45, 73614 Schorndorf

Konfirmation 1936 in Fischhausen. Die Konfirmanden stammten aus Kallen,
Compehnen, Kaspershöfen, Bludau, Dargen und Sanglinen.

Das Foto wurde eingesandt von Frau Hedwig Biomeyer, Niederbecksenerstr. 20,

32547 Bad Oeynhausen.

REDAKTIONSSCHLUSS für Folge 143 ist der 10. 07.1999

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Am 5. Juni 1935 erschien in der „Königsberger Allgemeine Zeitung“

nachfolgender Bericht.:

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Das dem Saarländischen Küstenschutz
 von Rittergutsbesitzer Köstlin -
Wargenau in Größe von 3,85 Hektar,
Landwirt Hofer - Eißeln in Größe von
5,5 Hektar, Erbhofbauer Droeger -
Eißeln in Größe von 2,2 Hektar geschenkte
 Hochufergelände ist inzwischen
unter Aussparung von Wanderwegen und
Lagerplätzen aufgeforstet und der
Allgemeinheit zur Verfügung gestellt.
Ferner hat auch der Erbhofbauer Otto
Heister sein westlich von Rosehnen gelegenes,
 6,05 Hektar großes Hochufergelände
 dem Samländischen Küstenschutz
 geschenkweise übereignet. Dieses
Gelände wird ebenso wie der von 143
Rosehner Grundbesitzern geschenkte
Küstenstreifen im Herbst aufgeforstet werden.
 Im östlichen Teil von Eißeln wurde
der Wanderverkehr bisher durch den etwa
8 Meter breiten Allgraben unterbrochen
bzw. schwer behindert. Diesen Uebelstand
hat der Samländische Küstenschutz nunmehr
 durch den Bau einer ein Meter breiten
 Fußgängerbrücke beseitigt. In Rantau
besitzt der Samländische Küstenschutz
10,96 Hektar und steht in aussichtsreicher
 Verhandlung mit den übrigen
Grundbesitzern wegen Freigabe eines Geländestreifens
 zur Anlage von Hochufermnderwegen.
 Ferner schweben Verhandlungen
 wegen Ankaufs des bei
Klein-Kuhren gelegenen Wachtbudenberges,
 da dieser als Naturdenkmal anzusprechende

 Berg durch Kiesentnahme
schwer gefährdet ist.
Aus den dem Küstenschutz zugefallenen
 Geschenken dürfte zu ersehen sein,
daß der Gedanke, an der Samländischen
Steilküste einen Waldgürtel aufzuforsten,
Anerkennung gefunden hat. Die Samländischen
 Hochuferwanderwege in dem
aufzuforstenden Waldgürtel werden von
der wandernden Jugend gern benutzt, so
daß ihre Anlage zur Ertüchtigung der
Jugend beitragen und daher weiter allgemeine
 Zustimmung und Unterstützung
finden wird. Um diese Unterstützung werden
 alle Naturfreunde gebeten, nicht nur
durch strengste Beachtung der Schutzvorschriften
 in der Verordnung über das
Naturschutzgebiet Samländischer Küstenhain,
 sondern auch dadurch, daß sie
ebenso wie die vom Landrat des Kreises
Fischhausen bestellten und bestätigten
Ehrenfeldhüter Verstöße gegen die Verordnung
 an Ort und Stelle rügen und, falls
ein freundlich hinweisender Zuspruch
wirkungslos bleiben sollte, die Persönlichkeit
 des Täters feststellen und zur Anzeige
 bringen.
Nach der Verordnung ist es im Bereich
des Schutzgebietes untersagt:
1. Pflanzen zu entfernen oder zu
beschädigen, insbesondere sie auszugraben
oder auszureißen oder Teile davon abzupflücken,
 abzuschneiden oder abzureißen,
Bäume anzuschneiden oder zu verstüm- 49