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III

Vorwort.

Es ist stets als ein Adelstand empfunden worden, daß
Volksgenossen, deren Kinder oder Pflegebefohlene Höhere
Schulen oder Mittelschulen besuchen, und die aus persönlichen
 oder dienstlichen Gründen den Wohnsitz wechseln
wollen oder müssen — sei es daß sie in Gegenden verziehen,
 die für sie gesundheitlich oder beruflich günstiger
gelegen sind, sei es daß sie als Beamte, Offiziere, Lehrer
usw. aus einem Teil des Reiches in einen anderen versetzt
 werden und die Kinder nicht allein zurücklassen
können —, kaum die Möglichkeit haben, mit Sicherheit
festzustellen, ob an dem neuen Wohnort überhaupt Höhere
Schulen oder Mittelschulen vorhanden sind, und ob die
etwa vorhandenen den bisher besuchten entsprechen und
daher die reibungslose Fortsetzung der Schulausbildung
gestatten. Man wendet sich in solchen Fällen an die Leiter
der bisher besuchten Schulen, an die Schulaufsichtsbehörden
 und Ministerien, an Parteistellen, Auskunftstellen,
 Zeitungsredaktionen und Privatpersonen, ohne
doch immer volle Klarheit zu erhalten. Dieses umständliche
Verfahren, das Zeit und Geld kostet und den Befragten
viel unnötige Schreibarbeit, den Anfragenden manchen
Ärger und Verdruß verursacht, ist dadurch notwendig
geworden, daß infolge der Neuordnung des höheren
Schulwesens und des Mittelschulwesens, der Eindämmung
des Privatschulwesens, der Einbeziehung der Schulen in
den Reichsgauen der Ostmark, des Sudetenlandes und
Danzigs sowie der Wiedereröffnung oder Neugründung
von Schulen in den Regierungsbezirken Kattowitz und
Bromberg und im Neichsgau Wartheland die Übersicht