Full text : Record not found

erfahren, die die Zivilbevölkerung bei
und nach Kriegsende in den Vertreibungsgebieten
 erleiden mußten.
Mit der Freigabe Nordostpreußens
für den Besucherverkehr im Jahre 1991
strömten viele Heimwehtouristen in die
verlorene Heimat. Sie suchten nicht nur
nach Jugenderinnerungen, sondern kamen
 auch mit den jetzigen Bewohnern
in z. T. sehr enge Berührung. „Cranzer“
z.B. schlossen Freundschaft mit „Selenogradskern“.
 Eine dieser Freundschaften
 wurde jetzt durch eine Ehe
gekrönt. Klaus Lunau hat mir erlaubt.
Ihnen mitzuteilen, daß er mit Valentina
Kalinikowa die Ehe eingegangen ist.
Damit haben sich m.W. erstmals eine
„Selenogradskerin“ mit einem „Cranzer“
 menschlich so eng verbunden.
Viele Cranz-Besucher dürften sich
noch gut an Valentina erinnern. Sie war
Anfang der 90-ziger Jahre Deutschlehrerin
 und stellvertretende Direktorin
an der Schule in Cranz und war oft als
Dolmetscherin eingesetzt. Das „junge
Paar“ wohnt in Deutschland.
Der mir vorliegende älteste Prospekt
über Cranz stammt aus dem Jahre 1908.
Darin zu lesen spiegelt den damaligen
Zeitgeist wider und entlockt dem Leser
oftmals ein leichtes Schmunzeln. Hier
eine kleine Kostprobe:

„ Bäderpreise und Badeordnung
a) Für ein warmes Bad, vormittags: 1
Mk., nachmittags: 80 Pf., für eine
Dusche oder Regenbad 50 Pf, für
ein warmes Bad, verbunden mit
einer Dusche, 1,20 Mk., Kinder unter
 12 Jahren für ein warmes Bad
60 Pf.

b) für eine Moorbadekarte für ein Bad
3 Mk.,für 10 Bäder 25 Mk.
c) bei Benutzung eines Baderaumes
am Seeufer für eine Einzelkarte 1.
Klasse 40 Pf, 2. Klasse 30 Pf, Abonnementskarte,
 gültig für 10 Bäder,
1. Klasse 3,50 Mk., 2. Klasse 2,50
Mk., Einzelkarten für Kinder unter
12 Jahren 15 Pf, eine Saisonkarte
für Dienstboten 3 Mk.

Die unter b und c aufgeführten Abonnementskarten
 können nur für Kurgeiste
gegen Vorzeigung der Kursteuerkarte, auf
den Namen lautend, ausgestellt werden.
Eine Übertragung ist ausgeschlossen
und wird vor widerrechtlicher Benutzung
ausdrücklich gewarnt.
Diejenigen, welche nicht Kurgäste sind
und ein Abonnement wünschen, haben
eine Legitimationskarte für 2 Mk. zu
lösen.
Dieselbe berechtigt sie, ein Abonnement
 auf ihren Namen lautend zu lösen
und dient gleichzeitig als Partoutkarte für
die Sonntags-Entreekonzerte in der Plantage.

Das Baden in der See kann nur bei
günstiger Witterung gestattet werden, und
sind dazu die Stunden von 6 oder 7 vormittags
 bis 1 Uhr mittags (im Juni und
September von 7 Uhr, Juli und August 6
Uhr) und von 3-6 oder 7 Uhr nachmittags
 festgesetzt (Juni und September 6
Uhr, Juli und August 7 Uhr).
Dienstpersonal darf nur die letzten
Abendstunden zum Baden benutzen.
Bei stürmischem Wetter darf in der See
nicht gebadet werden. Solche Tage werden
durch eine in der Nähe der Badeplätze
gezogene rote Flagge bezeichnet.

Die Badenden müssen mit entsprechender
 Badekleidung versehen sein.
Bevor die Badezelle angewiesen ist,
darf dieselbe nicht angenommen werden.
Jedes Billet gilt nur für eine Person
und zur Benutzung einer Zelle zum Ausund
 Ankleiden für die Zeit von 45
Minuten. Für längere Benutzung ist ein
neues Billet für jede angefangenen 45
Minuten pro Zelle nachzulösen. Personen
ohne Billet haben keinen Zutritt.
Kinder unter 6 Jahren baden dann
unentgeltlich, wenn ihre sie begleitenden
Eltern für sich das Bad bezahlt haben.
Knaben unter 6 Jahren dürfen in entsprechender
 Kleidung im Damenbade gebadet
 werden; Knaben von 6-10 Jahren
nur mittags von 12-1 Uhr.
Verlorene Karten werden nicht vergütet,
 gelöste Karten nicht umgetauscht.
Im Ausgabejahr nicht zur Verwendung
gekommene Karten behalten ihre Gültigkeit
 für die folgenden Jahre, müssen aber
vor der Benutzung im Bureau der Verwaltung
 abgestempelt werden.
Hunde dürfen in die Badeplätze nicht
mitgenommen werden.
Die der Badeanstalt gehörigen Utensilien
 werden der sorgfältigen Schonung
der Badegäste empfohlen, und wird als
selbstverständlich vorausgesetzt, daß
jeder, durch dessen Schuld etwas beschädigt
 wird, ohne Aufforderung der Badeverwaltung
 Schadenersatz leistet.
Im Herrenbade wird den Badenden
auf Verlangen ein Badetuch zum Abtrocknen
 kostenfrei geliefert.
Die angestellte Dienerschaft ist durch
äußere Abzeichen kenntlich und angewiesen,
 sich anständig und höflich zu benehmen.


Bei Gefahr oder Erkrankungsfällen ist
sie zur sofortigen Hilfeleistung unaufgefordert
 verpflichtet.
Etwaige Beschwerden oder Wünsche
sind im Geschäftszimmer der Badeanstalt
anzubringen.

Besondere Bestimmungen für das

Familienbad
Das Baden ist nur in geschlossenen
aus undurchsichtigem Stoff hergestellten
Badeanzügen gestattet.
Das Baden im Familienbad kann seitens
 der Verwaltung ohne Angabe von
Gründen solchen Personen verboten werden,
 die gegen Anstand und gute Sitten
verstoßen.
Einzelnen jungen Herren ist das
Baden im Familienbade nicht gestattet.
Das Mitbringen von Ferngläsern und
photographischen Apparaten ist untersagt.“


Das waren die „Sorgen“ der Badeverwaltung
 im Jahre 1908. Was wurde
nicht alles geregelt und bis ins kleinste
festgelegt. Wie groß war damals die
Sorge um Moral und Anstand. Es wäre
gut, wenn wir eine Kleinigkeit davon in
die heutige Zeit hinübergerettet hätten.

Während ich an der Schreibmaschine
 sitze und diesen Text für den
Heimatbrief niederschreibe, erreicht
mich der fernmdl. Anruf von Alfred
Hüge. Er bittet um Mitteilung, wie er
seine ehemalige Nachbarin Else Brettschneider,
 verheiratete Lascheit, aus der
Blumenstraße erreichen kann. „Else
kannst Du leider nicht mehr anrufen“,
lautete meine Antwort, „am vorletzten

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