Erntezeit im Samland - ein Nachtrag
Im Heimatbrief 147. Folge wurden
auf Seite 85 Bilder der Ernte und des
Erntefestes gezeigt. Die Feldarbeit
und - als deren Erfolg - die Ernte war
wohl damals überall eine schwere und
anstrengende Arbeit, zu der sämtliche,
verfügbaren Personen herangezogen
wurden: Zum Mähen, zum Garben-Binden,
zum Hocken-Aufstellen, dann
zum Aufladen auf die Erntewagen,
zum Stapeln und zum Weiterfahren
und Abladen in der Scheune wurden
alle Hände gebraucht. Das Dreschen
kam dann meistens später wenn die
Herbstbestellung auf den Feldern erledigt
war.
Dadurch hatten die Menschen
damals, insbesondere die Bauern, ein
weitaus intensiveres Verhältnis zu den
geernteten Produkten als es heute
meistens der Fall ist. Bei unserer Erlebnisgeneration
ist die Achtung vor
dem gediehenen Korn und vor dem
Brot aus bäuerlicher Tradition und in
Ähren aus dem Jahre 1929 vom Rittergut Obrotten
Erinnerung an die Hungerjahre der
Nachkriegszeit, geblieben. Dafür sind
wir dankbar.
Unter diesen Gedanken ist vielleicht
das abgebildete Ährensträußchen
zu verstehen. Es ist über 70 Jahre
alt und stammt aus der Ernte von
1929 auf dem Rittergut Obrotten/
Samland. Die Körner sind herausgefallen.
Die Ähren werden von Bänder
zusammengehalten, deren Farben für
Liebe, Treue, Wahrheit und Hoffnung
stehen. Sie wurden am 15. März 1930
von unserem Vater mit einem Gedicht
unserer Mutter zum Auszug aus Obrotten
überreicht, wo beide mehrere
Jahre auf dem Gut gearbeitet haben.
Beide haben am 30. Juni 1930 geheiratet
und haben anscheinend vor der
Hochzeit ihren Dienst auf dem Gut
Obrotten beendet, um sich dann in
Königsberg selbständig zu machen.
Bei der Aufteilung von Obrotten 1932
erwarben sie dort einen Bauernhof
und kamen dorthin zurück.
Das Gedicht und die Ähren fanden
wir im Nachlaß unserer Mutter in
einem Schächtelchen. Dieses wurde
über Jahre in Ehren gehalten, 1944
mit anderen Sachen ins Reich ausgelagert
und kam dann nach der Vertreibung
wieder in den Besitz unserer
Mutter, die es weiter aufbewahrte.
Und so haben die Ähren aus Obrotten
die 70 Jahre überstanden.
Hans-Georg Klemm, Obrotten
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Aus anderen Veröffentlichungen aufgespießt:
Das Bundesverwaltungsamt teilt mit:
Meldepflicht für Lastenausgleichempfänger und deren Erben
Das Bundesausgleichsamt weist aus gegebener Veranlassung darauf hin, daß
Lastenausgleichsleistungen (Hauptentschädigung) zurückzuzahlen sind, wenn
die entschädigten Vermögenswerte in den neuen Bundesländern oder im
Ausland (Vertreibungs- bzw. Aussiedlungsgebiet) den Lastenausgleichsempfängern,
ihren Erben oder weiteren Erben bzw. deren Rechtsnachfolgern
(z.B. Abtretungsempfängern von Rückgabeansprüchen) wieder zur Verfügung
stehen.
Dies gilt auch, wenn die Vermögenswerte im Lastenausgleich entschädigt wurden,
ohne daß im jeweiligen Schadensgebiet seinerzeit förmliche staatliche
Zwangsmaßnahmen zum Vermögensschaden geführt hatten. Eine Rückzahlungspflicht
besteht auch bei anderweitigen Schadensausgleichsleistungen,
z.B. durch Entschädigungszahlungen.
Empfänger aller solcher Leistungen sind gesetzlich verpflichtet, dies der
zuständigen Ausgleichsbehörde anzuzeigen und die für die Rückforderung
erforderlichen Angaben zu machen (§ 349 Lastenausgleichsgesetz - LAG -).
Diese Meldepflicht ist vielen Leistungsempfängern offenbar nicht bekannt.
Unterbleibt eine Meldung, scheidet eine Verfristung der Rückforderung
grundsätzlich aus. Meldungen nimmt jedes örtliche Ausgleichsamt oder das
Bundesausgleichsamt in Bad Homburg entgegen.
DOD Nr. 39 vom 29.9.2000, Seite 4
Im Mai d. J. war ich mit einer Reisegruppe in Nordostpreußen. In meinem Heimatort
Schaaksvitte zeigten mir russische Kinder einen Grabstein mit folgender Inschrift:
Hier ruht in Frieden unser liebes Töchterchen
Margot Behrendt
*20.4.1939 1 30.9.1941
Die Scheidestunde schlug zu früh, doch Gott, der Herr, bestimmte sie.
Der zuständige Friedhof für Schaaksvitte war in dem 3 km entfernten Schaaken. Ich
vermute, daß der Grabstein auf dem Friedhof in Schaaken gefunden und nach
Schaaksvitte transportiert wurde. Der Name Behrendt war in unserer Gegend nicht
sehr verbreitet.
Sollte der Fund für Geschwister oder weitere Familienangehörige von Interesse sein,
melden Sie sich bitte bei: Herbert Laubstein, Amselstraße 29,58285 Gevelsberg,
Telefon/Fax: 023 3 2 - 8 05 77 99